Bericht 27 Umweltzone

Umweltzone in Karlsruhe ab 2008

Seit März kann man in Karlsruhe die Plaketten  für das Befahren von Umweltzonen erhalten in den Bürgerbüros, beim TÜV, bei der DEKRA oder auch in Autowerkstätten. Sie soll fünf bis sieben Euro kosten.

Das Auto hat derzeit einen schweren Stand: Es wird als Klimakiller und Luftverpester gebrandmarkt, fast so, als sei in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland nichts in Sachen Umweltschutz geschehen und geregelte Dreiwegekatalysatoren für Benziner und Partikelfilter für Diesel Zukunftsmusik. Am 1. März 2007 trat die „Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“ in Kraft, und diese wird für den Karlsruher Autofahrer spätestens mittelfristig andere Zeiten einläuten - wenn nichts mehr geändert wird.

Uzone.jpg

Relevant werden die Fahrverbote in der „Umweltzone“ in Karlsruhe wahrscheinlich ab 2008. Dann dürfen nur noch „saubere“ Autos der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 in die mit einem neuen Verkehrsschild gekennzeichneten Zonen einfahren. Womöglich werden die Bedingungen später schärfer gefasst.

Voraussichtlich ab Mai 2008 sind in Karlsruhe von den ganzjährigen und dauerhaften Fahrverboten Diesel-Kraftfahrzeuge mit einer Abgasnorm schlechter als Euro 2 und Otto-Kraftfahrzeuge ohne geregelten Katalysator bzw. mit älterem Katalysator betroffen. Wer es trotzdem tut, riskiert 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Diese Regelung gilt auch für Lastwagen und für ausländische Fahrzeuge. Touristen, die sich mit ihrem nagelneuen Wagen München oder Berlin anschauen wollen, müssen sich zuvor den die Plakette besorgen. Wie das Einhalten der Verordnung überwacht werden kann, ist fraglich.

Die geplanten Grenzen der Umweltzone gehen entlang des Adenauerrings im Norden über die Wolfartsweierstraße im Osten, der Ebertstraße in der Südweststadt bis hin zum westlichen Teil der Innenstadt Ecke Neureuterstraße/Siemensstraße. Hierbei handelt es sich im Besonderen um Bereiche mit hohem Verkehrsaufkommen, dichter Wohnbebauung und allgemein ungünstigen Durchlüftungsverhältnissen

Plaketten Umweltzone Kopie-ppc.jpg

Benzin-Autos mit geregeltem Katalysator erhalten die grüne, Diesel-Fahrzeuge (mit mindestens Euro 2) die rote oder gelbe Plakette

KFZ-Schein Kopie-ppc.jpg

Anhand der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein (rot markiert) lässt sich erkennen, welche Plakette einem Auto zusteht. Keine Plakette bekommen zum Beispiel Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 0 bis 13, 15, 17, 88 oder 98. Unterschieden wird zwischen Otto- und Dieselmotoren, beim Diesel bleiben die Nummern 0 bis 24, 34, 40, 77, 88 und 98 ohne Plakette. Die rote und die gelbe Plakette werden ausschließlich an Dieselfahrzeuge abgegeben (für rot 25 bis 29, 35, 41 und 71), die Schadstoff-Einstufung Euro 2 und Euro 3 entspricht „rot“ und „gelb“. Benziner bekommen entweder gar keine Fahrerlaubnis für die Umweltzone oder eine grüne Plakette, selbst wenn „nur“ die Sehadstoffklasse Euro 2 oder Euro 3 erreicht wird (Nummern 14, 16, 18 bis 75). Alle neuen Autos, die in Euro 4 klassifiziert sind (seit 2005 können nur noch solche neu zugelassen werden) bekommen „grün". Im neuen Fahrzeugschein (seit 1. Oktober 2005) findet sich die Scblüsselnummer im Feld „14.1". Ausführliche Auskunft über die Schlüsselnummern und die jeweilige Plakette (auch für Nutzfahrzeuge und Wohnmobile) gibt es im Internet unter www.adac.de/plaketten.

Plakettenvergabe-Nachbesserungen nötig

Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten. So bekommen Euro-1-Autos, die mit ihrem geregelten Dreiwegekatalysator der ersten Generation nicht nur einst vorbildlich sauber waren, sondern gar keinen Feinstaub emittieren, die Rote Karte gezeigt. Das Gleiche gilt selbstredend für alle Oldtimer mit Ottomotor, die vom Verbot ausnahmslos betroffen sind, obwohl sie als Benziner allenfalls mit dem Reifen- und Bremsenabrieb zum Feinstaub beitragen. Ohne Ausnahmeregelung könnten zum Beispiel etliche Oldtimer-Garagen in einer Ümweltzone dichtmachen, weil ihre Klientel die Werkstatt nicht mehr aufsuchen dürfen.

In Mannheim, Leonberg und Stuttgart herrscht schon eine regehechte Hysterie um das alte Auto, weil man dort schon zum 1. Juli 2007 eine Umweltzone einrichten will und entsprechend früh die Thematik öffentlich diskutiert wird.

Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts sind 9,7 Millionen von 46,6 Millionen Autos nur in der Schadstoffklasse Euro l oder schlechter eingestuft, das sind mehr als 20 Prozent.

Unter den Kommunalpolitikern, denen die undankbare Aufgabe zukommt, das umzusetzen, was Berlin und Brüssel aushecken, wird beinahe unisono gefordert, zumindest die Eüro-1-Autos mit geregeltem Katalysator plakettenfähig zu machen - auch weil man Klagen von Euro-1-Fahrern gegen das unsinnige Verbot befürchtet. Der Münchener Oberbürgermeister und Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude (SPD), spricht unverhohlen von der Plakettenverordnung als einer unerträglichen Zumutung.

Doch - selbst wenn es gelingt, für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-1 (4,6 Millionen Fahrzeuge) das Verbot zu vermeiden und für Oldtimer eine Sonderregelung zu schaffen, bleibt immer noch eine große Zahl von Altfahrzeugbesitzern, die sich, sollten sie auch noch in der Umweltzone wohnen, praktisch enteignet fühlen dürfen. Ein Nachrüsten von Dieselautos mit einem Partikelfilter ist zwar in vielen Fällen möglich, kostet aber rund 600 Euro und sind wesentlich weniger effektiv wie ins Motormanagement eingebundene Systeme, die ab Werk verbaut sind.

Betroffen sind sehr viele Kleinbetriebe mit älteren Lieferwagen, die genau haushalten müssen, um über die Runden zu kommen. Auf die Städte rollt sehr viel Arbeit zu, Klagen gegen faktische Berufsverbote scheinen nicht ausgeschlossen.

DerADAC fordert, Anwohner von der Plakettenpflicht auszunehmen; doch was ist mit den Pendlern, sind die nicht auch eine Art Anwohner? Was ist mit dem Malermeister, der zum Kunden
in die Umweltzone fahren will? Ohne vernünftige Übergangsregelungen wird es viel Streit und Klagen geben.

Nicht möglich und wohl auch nicht sinnvoll ist der Ausweg, auf die Einrichtung von Umweltzonen zu verzichten. Denn es gibt die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung solcher Zonen in den Städten, die an mehr als 35 Tagen im Jahr die Feinstaubgrenzwerte übertreten haben.

In Zukunft noch schärfere Gesetze

Darüber hinaus müssen von 2010 an auch bestimmte Stickstoff- und Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden. Das ist letztlich der Grund für die Farbigkeit der Plaketten und für das Einbeziehen der Otto-Triebwerke ohne Feinstaub-Emission in die Verordnung. Gleichzeitig dürfen die Feinstaubgrenzwerte nur noch an sieben und nicht an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Wir werden uns also wahrscheinlich an Umweltzonen gewöhnen müssen.

2010 wird dann die rote Plakette nicht mehr ausreichen, und nach den bisherigen Plänen soll von 2013 an nur noch die grüne Plakette überall freie Fahrt garantieren.

Umweltschutz im Hauruck-Verfahren führt zu groben Ungerechtigkeiten

Umweltschutz in allen Ehren, und unbestritten ist der Straßenverkehr ein großer Verursacher des Feinstaubs, wenn auch vor einer noch größeren Hintergrundbelastung durch andere Quellen. Aber eine De-facto-Stilllegung von Fahrzeugen, die bis heute regelkonform waren und es auch weiterhin sind in anderen Städten, die gar keine oder nur kleine Umweltzonen haben, widerspricht deutlich dem Rechtsempfinden. Bei der Kat-Einführung vor Jahren gab es keinerlei Einschränkungen für Altfahrzeuge - außer einer höheren Steuer. Und führte eigentlich recht schnell zu einer Verminderung von Abgasen zu niedrigen Werten, um die uns die Nachbarländer beneiden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Prof. Dr. Wolfgang Fritz
AKB-Vorsitzender

Zurück zu: Berichte
Zum Beginn der Seite